Die Erkundung von unter Kampfmittelverdacht stehenden Flächen führt unser erfahrenes Team der Befähigungsscheininhaber nach § 20SprenG aus. Ziel des Teams ist es, kundenorientiert ihre Arbeit in den bestehenden Bauablauf zu integrieren, jedoch auch mit der erforderlichen Sorgfaltspflicht die erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung des Baugrundes durchzuführen.
Baubegleitende Maßnahmen in der Kampfmittelbergung
Historisch-geologische Recherche, Beantragen von Luftbildauswertungen
Qualifiziert nach §7 SprengG
Erfahrenes und geschultes Personal nach §20 SprengG
Kundenorientierte Beratung zu erforderlichen Sondierungen und geeigneten Sondiertechniken
Auswertungen und Freigabedokumentation
Kampfmittelsondierung an Land, Anomalienbergung
Lösungsorientierte Begleitung von Baumaßnahmen
Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen wird die für die Belange der Bauherren am besten geeignete Sondiermethode ausgewählt und umgesetzt. Hierbei kommen sowohl konventionelle Handsondierungen als auch computergestützte Flächensondierungen zur Anwendung.
Wir arbeiten auf den technischen Anweisungen für die Kampfmittelräumung (TA-KRD-2017), für die Sondierung und Freilegung von Kampfmitteln auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23.05.2017, der “Arbeitsanweisung für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen" (Stand: 2002), sowie der DGUV Information 201-027 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung".